Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Scheunen des Schlosses Martragny
CHASSEY SAS – Château de Martragny 14740 Moulin en Bessins
Reservierung
Um die Räume des Château de Martragny nutzen zu können, muss eine vorherige Anfrage an Herrn Médéric de Chassey (Tel.: 0231802140) gerichtet werden, die dann schriftlich mit Hilfe des zur Verfügung gestellten Formulars bestätigt wird.
Es werden nur Mietanfragen berücksichtigt, die mindestens 15 Tage vor dem Datum der Veranstaltung bei der CHASSEY SA eingegangen sind, außer in Ausnahmefällen.
Die Reservierung wird erst nach Erhalt eines Anzahlungsschecks in Höhe von 1600,00 € und der schriftlichen Zustimmung von CHASSEY SA verbindlich.
Die Rechnungen sind bei Erhalt per Scheck oder Überweisung netto und ohne Abzug zahlbar.
Jeder Antrag auf Änderung der Buchungsdaten muss Gegenstand einer schriftlichen Zusatzvereinbarung sein, die von der CHASSEY SA genehmigt werden muss.
Änderungen werden nicht später als 8 Monate vor Beginn der Leistung akzeptiert, es sei denn, die CHASSEY SA stimmt dem in Ausnahmefällen zu.
Im Falle einer Stornierung zwischen der Unterzeichnung und 8 Monaten vor Beginn der Dienstleistung sind 50 % des Mietpreises als Stornierungsgebühr an die CHASSEY SA zu entrichten.
Bei Stornierungen, die weniger als 8 Monate vor der Leistung erfolgen, ist der gesamte Betrag der Leistung an die CHASSEY SA zu zahlen.
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CHASSEY AG wird nach Möglichkeit eine Verschiebung des Termins Ihrer Veranstaltung vorschlagen.
Die Anzahlung wird von CHASSEY AG einbehalten und wird für die Anmietung der Räumlichkeiten für den neuen, schriftlich vereinbarten Termin verwendet.
Haftung von CHASSEY SA
Die CHASSEY AG haftet nicht gegenüber Dritten für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art.
Die Leistungen der CHASSEY AG beschränken sich auf die Bereitstellung von Mitteln und können nicht für die erbrachten Leistungen garantiert werden.
Die CHASSEY AG wird sich jedoch unter allen Umständen bemühen, den bestmöglichen Service zu bieten.
Die CHASSEY AG ist von jeglicher Haftung für alle Güter, die dem Mieter gehören und in den Räumlichkeiten der CHASSEY AG verbleiben, befreit. Der Mieter bleibt für diese Güter verantwortlich.
Haftung des Mieters / Versicherungen
Während der Proben, Aufführungen oder Veranstaltungen ist der Mieter für Ordnung, Disziplin, Sauberkeit und gute Pflege der gesamten von der CHASSEY AG zur Verfügung gestellten Einrichtungen, einschließlich der Tische, Bänke, Stühle und eventuell des Geschirrs, verantwortlich.
Für das Aufstellen, Reinigen und Wegräumen des Mobiliars (Stühle, Tische…) stellt der Mieter das erforderliche Personal zur Verfügung.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Veranstaltung entstehen.
Der Kunde wird gebeten, eine Versicherung abzuschließen, die die mit der Organisation seines Empfangs verbundenen Risiken abdeckt. CHASSEY SA muss vor der Veranstaltung ein Versicherungsnachweis vorgelegt werden, in dem die Höhe der Garantien angegeben ist.
Status
Vorherige Anerkennung des Zustands der Räumlichkeiten durch den verantwortlichen Mieter und einen Vertreter der CHASSEY SA, um je nach Saal den guten Zustand der Räumlichkeiten, der elektrischen Anlagen, des Materials, des Mobiliars, der Sanitär- und Brandschutzanlagen, des Bühnenbilds, der verschiedenen Einrichtungen, der Lautsprecheranlage usw. festzustellen.
Besondere Hinweise
Der Mieter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass seine Referenten, Teilnehmer und/oder Praktikanten alle Anweisungen, die von der CHASSEY SA erteilt werden, befolgen.
Der Mieter nutzt die Räumlichkeiten auf eigenes Risiko. Er ist verpflichtet, die Ordnung in den Räumlichkeiten zu gewährleisten. Der Mieter ist verpflichtet, die maximale Kapazität des Saals zu beachten.
Der Mieter ist verpflichtet, alle Zugänge (Türen, Fenster, Glaswände und Tore) zu verriegeln und die Beleuchtung auszuschalten, bevor er die Räumlichkeiten verlässt.
Im Falle von böswilligen Diebstählen oder Beschädigungen verpflichtet sich der Mieter, die Kosten für Ersatz oder Reparatur entweder direkt oder über eine Versicherungsgesellschaft, mit der er zu diesem Zweck eine Police abgeschlossen hat, zu erstatten.
Verbote
Es ist verboten, – die vorhandenen Dekorationen durch Farbe, Tapeten oder durch Nageln und/oder Heften von Attributen, die die Dekorationen beschädigen könnten, zu verändern, – die elektrischen Installationen zu verändern oder deren Zweck zu ändern, – aus Sicherheitsgründen und zur Einhaltung der geltenden Vorschriften (Dekret 2006-1386 vom 15. November 2006) in den Räumlichkeiten zu rauchen.
Öffnungszeiten
Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, die vereinbarten Zeiten einzuhalten.
Rückgabe der Räumlichkeiten
Die Anerkennung des Zustands der Räumlichkeiten erfolgt zwischen dem verantwortlichen Mieter und einem Vertreter der CHASSEY SA bei der Rückgabe der Schlüssel des Saals, spätestens am nächsten Tag.
Die besetzten Räumlichkeiten müssen von allen fremden Materialien und Zubehörteilen geräumt sein.
Beschädigungen
Alle festgestellten Beschädigungen (zerbrochene Fensterscheiben oder elektrische Lampen, zerbrochenes Mobiliar, zerrissene, verbrannte oder beschädigte Vorhänge, Gardinen oder Dekorationen…) gehen zu Lasten des Mieters.
In diesem Rahmen stellt die CHASSEY SA dem Mieter den Betrag der Kosten in Rechnung, die ihr für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Geräte entstanden sind.
Gestohlene oder verlorene Gegenstände
Die CHASSEY SA übernimmt keine Verantwortung für Kleidungsstücke oder Gegenstände, die in den Räumlichkeiten verloren gehen, zurückgelassen oder gestohlen werden.
Rückgabe der Schlüssel
Der Mieter verpflichtet sich, die ihm ausgehändigten Schlüssel innerhalb der vorgesehenen Fristen zurückzugeben, ohne Nachschlüssel anzufertigen.
Streitigkeiten
Im Falle von Streitigkeiten ist das Verwaltungsgericht von Caen zuständig.